Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Leistungsgegenstand

1.1 Die Personal Trainerin Sara Gartner (in folge Personal Trainerin genannt) verpflichtet sich, die Klientin im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsbetreuung individuell zu beraten und zu betreuen.

1.2 Ist keine andere Vereinbarung getroffen kann die Trainings- und Gesundheitsbetreuung, Nuad Thai oder Wanderung nur durch die Klientin persönlich in Anspruch genommen werden.

1.3 Die vereinbarte Trainings- und Betreuungsleistung versteht sich als zeitlich befristete Tätigkeit als Dienstleister gemäß Gewerbeordnung.

2. Training

2.1 Die Dauer einer Trainingseinheit beträgt 60 Minuten oder länger. Kürzere Trainingseinheiten müssen ausdrücklich bereinbart werden.

2.2 Art, Umfang und Ort jeder Trainingseinheit werden mit der Klientin abgesprochen. Mögliche Trainingsinhalte und -ziele werden vorab in einem Beratungsgespräch mit der Klientin abgestimmt.

2.3 Der Beginn des Trainings ist nur nach einem obligatorischen Ersteinheit von 90 Minuten durch die Personal Trainerin möglich.

3. Sonstige Leistungen

3.1 Die Personal Trainerin steht seiner Klientin außerhalb der Trainingseinheiten von Mo.-Fr. zwischen 8.00 und 18.00 Uhr im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsbetreuung per Telefon und E-Mail zur Verfügung. Hieraus ergibt sich kein Anspruch auf ständige Erreichbarkeit der Personal Trainerin.

4. Haftung

4.1 Die Personal Trainerin schließt gegenüber der Klientin jegliche Haftung für einen Schaden aus, der nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung auch etwaiger Erfüllungsgehilfen beruht.

4.2 Die Personal Trainerin haftet nicht über die Erbringung ihrer geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom Klienten mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zweckes.

4.3 Nimmt die Klientin die Leistungen von Kooperationspartnern oder anderen von der Personal Trainerin vermittelten Firmen oder Personen in Anspruch, tut sie dies auf eigene Verantwortung.

Die Personal Trainerin übernimmt keine Gewährleistung für Waren und Leistungen, die die Klientin von diesen erhalten hat.

4.4 Es besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung der Personal Trainerin um etwaigen gesetzlichen Haftungsansprüchen der Klientin zu genügen.

4.5 Die Klientin hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Personal Trainings auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zum Trainingsort.

5. Zahlungsbedingungen

5.1 Die Abrechnung von einzelnen Trainingseinheiten erfolgt im direkt nach Leistungserbringung. Pakete werden im Voraus abgerechnet.

5.2 Der Klient erhält von der Personal Trainerin eine schriftliche Rechnung, die ohne Abzüge innerhalb von 10 Tagen zu zahlen ist. Zusätzlich zur Rechnung erhält die Klientin eine Aufstellung

der durchgeführten Maßnahmen und Leistungen.

5.3 Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste. Die Personal Trainerin behält sich eine Änderung der Preisgestaltung vor und verpflichtet sich etwaige Änderungen der Klientin umgehend, mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten, schriftlich mitzuteilen.

6 Sonstige Kosten

6.1 Entstehen aufgrund der gewünschten Sportarten und/oder Trainingsinhalte des Klienten weitere Kosten (Eintrittsgelder, Platzmieten etc.), so sind diese von der Klientin zu tragen.

6.2 Die Kosten für einen Arzt, Physiotherapeuten, Ernährungsberater o.ä., die zur ganzheitlichen Betreuung konsultiert werden, übernimmt der Klient in Höhe der Abrechnungsmodalitäten des jeweiligen Dienstleisters.

6.3 Werden anderweitige Trainings- oder Dienstleistungen (z.B. Kinderbetreuung, Trainingsbetreuung auf Reisen etc.) in Anspruch genommen, so werden vorab gesonderte Tarife vereinbart.

6.4 Kauft die Personal Trainerin im Auftrag der Klientin Produkte (Sportartikel etc.) ein, so bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung durch die Auftraggeberin Eigentum der Personal Trainerin.

7. Verhinderung und Ausfall

7.1 Bei Verhinderung hat die Klientin schnellstmöglich, spätestens aber 24 Stunden vor Trainingsbeginn abzusagen. Andernfalls wird das vereinbarte Honorar für die gebuchte Trainingseinheit in voller Höhe berechnet.

7.2 Sollte die Durchführung einer Trainingseinheit aufgrund unvorhersehbarer Umstände (Wetterverhältnisse etc.) zu gefährlich bzw. unmöglich sein, findet die Trainingseinheit gegebenenfalls Indoor statt oder wird nach Absprache verschoben. Die Entscheidung über die Durchführung wird grundsätzlich einvernehmlich mit der Klientin getroffen.

7.3 In Ausnahmefällen (Krankheit, Urlaubszeit etc.) kann nach vorheriger Absprache mit der Klientin eine gleichwertig qualifizierte Trainerin die Betreuung übernehmen.

8. Ersatzansprüche

8.1 Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage durch die Personal Trainerin können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Bereits gezahlte Trainingseinheiten werden gutgeschrieben.

9. Datenschutz

9.1 Die personenbezogen Daten des Klienten werden vom Personal Trainer gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung des vorgenannten Leistungsgegenstandes verwendet.

9.2 Die gespeicherten Daten werden auf Wunsch, spätestens aber 24 Monate nach der letzten gebuchten Trainingseinheit gelöscht. Für weitere Bestimmungen siehe Datenschutzerklärung..

10. Geheimhaltung

10.1 Die Klientin verpflichtet sich, über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der Personal Trainerin Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.

10.2 Die Personal Trainerin hat über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Trainings- und Betreuungsmaßnahmen bekannt gewordenen Informationen der Klientin Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.

11. Sonstige Vereinbarungen

11.1 Beide Parteien erkennen Absprachen und Vereinbarungen zur Buchung von Trainingseinheiten als verbindlich an, sofern diese beiderseitig bestätigt wurden. Dies gilt für alle verwendeten Kommunikationsmittel, wie persönlicher Absprache, Telefon, oder E-Mail.

11.2 Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich keinesfalls negativ über die Person bzw. Produkte oder Dienstleistungen des anderen äußern oder dessen Ruf und Prestige beeinträchtigen.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.

12.2 Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.

12.3 Als Gerichtsstand wird Graz vereinbart. Es gilt das Recht der Republik Österreich.